BdV begrüßt Entscheidung der rumänischen Regierung zur Entschädigung der im Ausland lebenden Russlanddeportierten |
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Pressemitteilung des BdV vom 12.04.2013: Zur Entscheidung der rumänischen Regierung, die am Ende des Zweiten Weltkrieges in die ehemalige Sowjetunion deportierten Deutschen aus Rumänien unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit und dem aktuellen Wohnsitz zu entschädigen, erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB: Ich begrüße die Entscheidung der rumänischen Regierung und freue mich für die Betroffenen, denen damit ein Stück Gerechtigkeit widerfährt. Ihr hartes, von der Nobelpreisträgerin Herta Müller in ihrem Buch „Atemschaukel“ so eindrucksvoll geschildertes Schicksal erfährt so eine greifbare Würdigung. Die Tatsache, dass die Entschädigung unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit und dem aktuellen Wohnsitz allen verschleppten Deutschen zugutekommen soll, ist ein weiteres Zeichen umfassender Versöhnung und der Anerkennung des schweren Lebensschicksals der in Rumänien beheimateten Deutschen. Die vorgesehene monatliche Rente von 50 Euro für jedes Verschleppungsjahr ist nicht nur eine symbolische Geste sondern kann auch im praktischen Alltagsleben etwas Linderung verschaffen. Nunmehr bleibt die Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament in Bukarest abzuwarten. Umso bedauerlicher ist es, dass alle anderen deutschen Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen wegen ihrer deutschen Staats- und Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkrieges und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, bis zum heutigen Tag keine Würdigung und Anerkennung durch den Deutschen Bundestag gefunden haben. Versprechen, die in Oppositionszeiten parlamentarisch belegbar gemacht wurden, sind bis heute nicht eingehalten worden. Ich danke auch der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen, die sich seit Jahren intensiv für eine Entschädigung der Opfer eingesetzt hat und jetzt von Botschafter Lazăr Comănescu von der Entscheidung der rumänischen Regierung unterrichtet wurde.. |